Allgemeine Geschäftsbedingungen für Pensionen


Geltungsbereich
  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Pension Egablick Erfurt (im folgenden „Pension “ genannt).
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Pension.
  3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.
I. Vertragsabschluss, -partner, -haftung; Verjährung
  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Pension zustande. Der Pension steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind die Pension und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Pension gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  3. Die Pension haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Pension beschränkt.
  4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.
  5. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten der Pension auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

II. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
  1. Die Pension ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Pension zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Pension an Dritte.
  3. Nach Paragraf 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von der Pension allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben.
  4. Die Preise können von der Pension ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
  5. Die Pension ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.

III. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Pension geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Pension. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges der Pension oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
  2. Sofern zwischen Pension und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Pension auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Pension ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges der Pension oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.

IV. Rücktritt des Hotels
  1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Pension in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Pension auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Pension gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist die Pension ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist die berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:
    • höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
    • die Pension begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
    • ein Verstoß gegen oben Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.
  4. Bei berechtigtem Rücktritt der Pension entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

V. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden von 10.00 – 12.00 Uhr sowie von 17.00 – 18.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung ohne Absprache.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Pension spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Pension über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, der Pension nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

VI. Haftung des Hotels
  1. Die Pension haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Pension zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird die Pension bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Für die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

VII. Schlussabstimmungen
  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Pension.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Pension Egablick. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Pension Egablick.
  4. Es gilt deutsches Recht.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Firmenname: Pension Egablick
Anschrift: Meineckestraße 9a
PLZ/Ort: 99092 Erfurt
Tel: 0361/2228589
E-Mail: egablick.erfurt@gmail.com
Umsatzsteuer-ID:
Inhaber: Frank Stein

Impressum

Frank Stein
Pension EGABLICK
Meineckestraße 9a
99092 Erfurt
EMAIL


Texterstellung und Bildnachweis: Christin Stein
Website-Erstellung: Bence Slajchó

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